Kirchenverwaltungswahlen am 24. November 2024

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Die Kirchenverwaltung …

… ist ein Gremium aus Hauptamtlichen (Pfarrer & Verwaltungsleiter) und Ehrenamtlichen aus der Pfarrei

… ist wichtig für die Eigenständigkeit der Pfarrei selbst (innerhalb der Pfarreiengemeinschaft)

…. kümmert sich um die Finanzen der Pfarrei vor Ort

… sorgt für das reibungslose Funktionieren der Pfarrgemeinde vor Ort, z.B. Instandhaltung von Gebäuden oder Baumaßnahmen, Personalangelegenheiten, Organisation von Veranstaltungen

… ist zuständig für unsere KiTa XX, dem „Treffpunkt“ unserer jüngsten Pfarrmitglieder und deren Familien

… hat direkt Einfluss auf das spirituelle Leben und die Gemeinschaft der Gläubigen

… ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Gläubigen und Kirche, auch zur politischen Gemeinde und zu den Vereinen

… kümmert sich ums Pfarrheim: unsere Drehscheibe vieler gesellschaftlicher Aktivitäten

… arbeitet eng mit dem Pfarrgemeinderat zusammen

Aufgaben der Kirchenverwaltung (detailliert):

Als Mitglied der Kirchenverwaltung haben Sie die Möglichkeit, maßgeblich an Entscheidungen teilzuhaben, die die Zukunft unserer Gemeinde prägen. Ob es um die Finanzen, Veranstaltungen, Personalangelegenheiten oder Baumaßnahmen geht, sie sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Gemeinde und gewährleistet die spirituelle und soziale Unterstützung für ihre Mitglieder.

Folgende Bereiche können in den Zuständigkeitsbereich fallen (je nach Pfarrei und Gegebenheiten):

  1. Finanzverwaltung: Die Kirchenverwaltung ist für die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde zuständig. Dazu gehören die Erstellung und Überwachung des Haushaltsplans, die Verwaltung von Spenden und Kollekten, die Zahlung von Gehältern und die Verwaltung von Vermögenswerten.
  2. Personalführung: In Gemeinden, die über Mitarbeiter verfügen, kann die Kirchenverwaltung für die Einstellung, Beaufsichtigung und Bewertung dieser Mitarbeiter verantwortlich sein.
  3. Gemeindeorganisation und -veranstaltungen: Die Kirchenverwaltung kann bei der Planung und Organisation von Gottesdiensten, Veranstaltungen, Gemeindefeiern und anderen Aktivitäten der Gemeinde mitwirken.
  4. Gebäude und Grundstücke: Die Verwaltung und Instandhaltung von Kirchengebäuden, Gemeinderäumen und anderen Immobilien der Gemeinde fällt oft ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Kirchenverwaltung.
  5. Gemeindeentwicklung: Die Kirchenverwaltung kann bei der Entwicklung von langfristigen Zielen und Strategien für das Wachstum und die Entwicklung der Kirchengemeinde mitwirken.
  6. Rechtliche Angelegenheiten: Die Kirchenverwaltung kann rechtliche Angelegenheiten im Namen der Kirchengemeinde bearbeiten, wie beispielsweise die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften oder die Verwaltung von Verträgen und Versicherungen.

zusammengestellt von Viktoria Zäch (pba)

Wenn Sie weitere Fragen haben oder näher Auskünfte möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.
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