Pfarrgemeinderatswahlen - 1. März 2026

Die Kandidatinnen und Kandidaten in den einzelnen Pfarreien:


Die Kandidatenliste wird in Kürze hier veröffentlicht.

Bedauerlicherweise konnten in der Pfarrei Maria Heimsuchung keine Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Pfarrgemeinderat gefunden werden. – Daher werden am 1. März keine Wahlen stattfinden.

Öffnungszeiten Wahllokale

St. Michael
Samstag, 28.2. von 17.30-19.00 Uhr
in der Spitalkirche

Sonntag, 01.03. von 9.30-13.30 Uhr im Pfarrheim St. Michael
(bitte melden Sie sich in der Küche, wenn Sie Probleme wegen der Stufen haben).

Altstädten
Sonntag, 01.03. von 08.00 bis 11.00 Uhr und zwischen 18.00 und 20.00 Uhr. (Jeweils vor und nach den Gottesdiensten)

Maria Heimsuchung
Mangels Kandidatinnen und Kandidaten findet keine Wahl statt.

St. Christoph
Samstag, 28.2. von 17.00 bis 19.30 Uhr und
Sonntag, 01.03. von 11.00 bis 14.00 Uhr im Pfarrheim St. Christoph.

Ziele des Pfarrgemeinderates

Ziele und Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig (vgl. Satzung für Pfarrgemeinderäte, § 2 beide Alternativen). Dies betrifft insbesondere sein gesellschaftspolitisches Engagement, das in den verschiedenen Ausfächerungen des menschlichen Lebens in der Pfarrgemeinde zum Tragen kommen sollte, beispielsweise in Berufs- und Arbeitswelt.

Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen.

Pfarrgemeinderäte sind „Gottes Mitarbeiter am Evangelium“ (1 Thess 3,2). Sie tragen Mitverantwortung an der Entfaltung der Geistesgaben in der Gemeinde und für die Menschen in ihrem Umfeld. Sie sind aufgerufen, in allem zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt in den sozialen Bereichen, und die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft zu wahren.

Es sollten die verschiedenen Gruppierungen der Pfarrei im Pfarrgemeinderat vertreten sein, damit ein breites Spektrum von Ideen und Anregungen zur Mitgestaltung in die Arbeit einfließen kann.

Eine lebendige Gemeinde braucht zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu ist es hilfreich, thematisch orientierte Sachausschüsse im Pfarrgemeinderat einzurichten oder zumindest Sachbeauftragte für bestimmte Bereiche zu benennen, die das entsprechende Anliegen hauptsächlich verfolgen. Jede und jeder sollte dabei die eigene Rolle finden können. Zwei besondere Aufgabenfelder sind die Jugend und die Familie.

Die Aufgaben des Pfarrgemeinderats


Die wichtigste Aufgabe eines Pfarrgemeinderats besteht
darin, die Pfarrgemeinde im Blick zu haben:
• Gelingt es uns, Menschen mit unserer froh machenden
Botschaft von Jesus Christus anzusprechen, so zu leben
und zu wirken, dass Menschen uns nach unserer Hoff-
nung fragen?
• Was ist in unserer Gemeinde lebendig, welche Menschen
suchen uns auf, zu wem müssen wir uns aufmachen?
Haben wir die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen
und ihre Lebenssituationen im Blick?
Kümmern wir uns um die, die am Rande stehen?
• Was geschieht in unserem Stadtteil, in unserem Dorf, in
der politischen Gemeinde? Wer wohnt da? Was sind die
Themen, die die Menschen, die hier leben, bewegen?
Welche Antworten können wir als Kirche geben?
Wo können wir uns einmischen, wo können wir mitge-
stalten?
• Wer kann alles in unserer Pfarrgemeinde mitwirken?
Welche Begabungen bringen diese Menschen mit?
Wie kann man diese Menschen entdecken, ermutigen,
sie fördern und in ihrem Dienst begleiten?
• Wie können Pfarrgemeinderäte, Ehrenamtliche und
Hauptberufliche gut zusammenwirken, miteinander
Verantwortung tragen und sich gegenseitig unter-
stützen in den unterschiedlichen Diensten und
Aufgaben?
• Wie feiern wir Gottesdienste? Welche Formen von
Liturgie sind uns in unserer Pfarrgemeinde wichtig,
was ist da, was fehlt?
Spricht die Weise, wie wir Gottesdienste feiern, die
Menschen an – nutzen wir all die Schätze aus dem
Reichtum unserer Liturgie?
• Wer kann liturgische Feiern vorbereiten und
mitgestalten?
• Wie strahlen wir als Pfarrgemeinde nach außen hin
aus? Welche Impulse können wir dem Pastoralrat
geben und was können wir von ihm in die eigene
Gemeinde hineintragen?
• Wie machen wir öffentlich, was in der Pfarrgemeinde
lebendig ist, welche Angebote und Gruppen es
hier gibt? Wie machen wir die wichtigen Ansprech-
partner in der Pfarrgemeinde bekannt